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Hass im Netz: Unterwegs mit Strafverfolgern
Info, Medien • 19.09.2024 • 16:30 - 17:15
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Originaltitel
Hass im Netz: Unterwegs mit Strafverfolgern
Produktionsland
D
Produktionsdatum
2021
Info, Medien
Sie verbreiten in sozialen Medien, welche Personen des öffentlichen Lebens sie lieber "durch ein Zielfernrohr" betrachten. Sie wünschen Ärzten, die gegen Corona impfen, "eine Kugel in den Kopf". Und sie fordern, Angela Merkel "wie zu alten Zeiten, wo unser Führer noch lebte, ins KZ zu stecken." Aber sie wundern sich noch immer, wenn deshalb früh morgens Polizeibeamte in ihrer Tür stehen, um Computer und Handys als Beweismittel für Strafbefehle oder Anklagen zu sichern. Wer sind diese Beschuldigten? Wie reagieren sie? Was ändern die politischen Debatten nach den Kopfschüssen auf Regierungspräsident Walter Lübcke in Hessen oder auf den jungen Tankstellen-Kassierer in Idar-Oberstein? Oder die jährlichen "Aktionstage" des Bundeskriminalamtes gegen Hass im Netz? Ein Jahr lang hat Grimme-Preisträger Klaus Scherer für seine Langzeit-Reportage Strafverfolger in den Bundesländern Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen begleitet, die das Gesetz gegen Hasskriminalität durchsetzen sollen, dessen bisher letzte Fassung im September 2021 in Kraft trat. Unter der Auflage, dass auch Tätern Anonymität zugesichert wird, dokumentiert Scherers Kamerateam ihren Ermittler-Alltag von der nächtlichen Hausdurchsuchung in Chemnitz bis zu Gerichtsterminen in Peine oder Bersenbrück. In Mainz erhielt Scherer als erster Reporter Einblicke in verdeckte Online-Ermittlungen des Verfassungsschutzes. Und er befragt im Film schon mal Beschuldigte über ihren Gartenzaun hinweg. Nicht alle erweisen sich dabei als reumütig. "Ich hatte selten so guten Zugang zur Justiz", erläutert ARD-Reporter Scherer. "Hilfreich war, dass der Film das gleiche Ziel hat wie die Strafverfolger: Prävention." Vor der Kamera bestätigt dies vor allem der Leiter der Göttinger Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue, der die dortige "Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet" leitet.. "Von einem Strafbefehl erfährt in aller Regel nur der Beschuldigte selbst", so Laue. "Um erfolgreich aufzuklären, brauchen wir viel mehr Breitenwirkung. Es muss jedem klar werden, dass Straftaten im Netz genauso verfolgt werden wie draußen auf dem echten Marktplatz auch." Scherers Reportage deckt aber auch Schwächen der Gesetzeslage auf. So reagieren etwa Bundestagsabgeordnete bisher unterschiedlich auf Hass-Posts gegen sie, obwohl sie selbst das neue Gesetz auf den Weg brachten. Während etwa Wolfgang Schäuble, CDU, eine im Film dokumentierte üble Beleidigung hin lieber ignorierte, stellt Claudia Roth von den Grünen stets den nötigen Strafantrag. "In der Praxis bedeutet das, dass die Strafverfolger in dem einen Fall den Strafbefehl ausstellen können, in dem anderen aber vergeblich ermittelt haben", bilanziert Scherer. "Oder zynisch gesagt: Das Tätermilieu weiß dann, wen es weiterhin straflos beleidigen kann und wen nicht."